Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vertrauensfunnel.de
Stand: 03. Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die B2B-Leistungen von Alexander Przybilla / Vertrauensfunnel.de.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern über Beratungs-, Konzeptions-, Kreativ-, Marketing-, Webdesign-, Branding-, Printmailing-, Automations-, Leadrecherche-, Datenanreicherungs-, Hosting-Setup- und sonstige damit zusammenhängende B2B-Dienstleistungen.
- Auftragnehmer ist:
Alexander Przybilla / Vertrauensfunnel.de
Walter-Simon-Straße 19
12529 Schönefeld
Deutschland
E-Mail: alex@vertrauensfunnel.de
Telefon: +49 151 4131 1734
USt-IdNr.: DE407030348
- Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Diese AGB richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Sie gelten ferner nicht gegenüber Existenzgründern, soweit diese vor Aufnahme der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und deshalb als Verbraucher zu behandeln sind.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung, in einer Auftragsbestätigung oder in einem sonstigen schriftlich oder elektronisch bestätigten Vertragsdokument gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung, dem Onboarding-Protokoll oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.
- Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Leadrecherche und Datenanreicherung
- Einrichtung von n8n-Workflows, Grist-Templates und zugehörigen Automationen
- Erstellung personalisierter Print-Mailings und handgeschriebener Briefe
- Erstellung von Printreports und Sales Lettern
- Erstellung von Landingpages, Danke-Seiten und Leadmagneten
- Scan-Tracking über QR-Codes, n8n und Grist
- Einrichtung oder Unterstützung bei Listmonk-Opt-ins
- Branding, Neurobranding-Workshop, Brand Vibe Report, Brandbook und Markenassets
- Webdesign und Website-Erstellung, insbesondere KI-gestützte Websites oder Websites in Onepage.io
- einmaliges Server-Setup auf einem vom Auftraggeber betriebenen Hetzner-VPS
- Einrichtung von Open-Source-Anwendungen wie Dokploy, Grist, n8n, Listmonk, Gitea und Umami Analytics
- strategische Beratung, Konzeption, Copywriting, Design und KI-gestützte Umsetzung
- Der Auftragnehmer schuldet nur die vereinbarten Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere laufende Wartung, laufende Serveradministration, Rechtsberatung, Datenschutzberatung, dauerhafte Kampagnenbetreuung, laufender Support, Schulungen, Dokumentationen, redaktionelle Pflege, SEO-Content, technische Weiterentwicklung oder Reaktionszeiten außerhalb vereinbarter Betreuungspakete, sind nicht Vertragsbestandteil.
- Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Leads, Conversion-Rates, Öffnungsraten, Scan-Raten, Antwortquoten, Rankings, KI-Sichtbarkeit, Werbeerfolge, Zustellquoten, Druckergebnisse bei Drittanbietern oder sonstige Leistungskennzahlen garantiert.
- Soweit einzelne Leistungen werkvertraglichen Charakter haben, schuldet der Auftragnehmer die Herstellung des vereinbarten Arbeitsergebnisses im vereinbarten Umfang. Soweit Leistungen beratenden, betreuenden, recherchierenden, administrativen oder laufenden Charakter haben, handelt es sich um Dienstleistungen.
§ 3 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Unterschrift des Auftraggebers auf einem Angebot oder Auftrag,
- elektronische Signatur,
- Bestätigung per E-Mail,
- Annahme eines Angebots über ein elektronisches System,
- Zahlung einer vereinbarten Anzahlung oder
- sonstige eindeutige Bestätigung in Textform.
- Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer in Textform bestätigt werden.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die beauftragende Person zur Beauftragung berechtigt ist.
- Diese AGB werden in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags, wenn der Auftragnehmer im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder bei Vertragsschluss auf sie hinweist und sie dem Auftraggeber zugänglich macht oder als Anlage beifügt.
§ 4 Rangfolge der Vertragsdokumente
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuelle schriftliche Vereinbarung
- Angebot oder Auftragsbestätigung
- konkrete Leistungsbeschreibung oder Onboarding-Protokoll
- diese AGB
- gesetzliche Regelungen
- Angaben in Präsentationen, Vorgesprächen, Beispielen, Case Studies oder Marketingmaterialien sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden.
§ 5 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle Informationen, Materialien, Daten, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig, korrekt und in einem brauchbaren Format zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
- Dazu gehören je nach Projekt insbesondere:
- Unternehmensinformationen
- Zielgruppeninformationen
- Angebotsinformationen
- Brand Voice, Branding, Logos, Farben und Designvorgaben
- Bilder, Texte, Claims, Produktinformationen und Leistungsbeschreibungen
- Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung und Hinweise zur Direktwerbung
- Opt-out-E-Mail-Adresse für Briefwerbung
- Zugänge zu Domain-Registrar, DNS, Hosting, Hetzner, Onepage.io, North Data, FullEnrich oder sonstigen Tools
- CRM-Daten, CSV-Dateien, Ausschlusslisten und Duplikatlisten
- Freigaben für Texte, Designs, Briefe, Landingpages, Printprodukte und Kampagnen
- Der Auftraggeber prüft alle vom Auftragnehmer vorgelegten Arbeitsergebnisse sorgfältig. Er hat insbesondere zu prüfen, ob Inhalte, Aussagen, Angebote, Preise, Kontaktdaten, rechtliche Hinweise, Zielgruppenangaben, Empfängerdaten und Kampagnenfreigaben richtig und vollständig sind.
- Verzögerungen, Mehrkosten, Fehler oder Einschränkungen, die auf verspätete, unvollständige, falsche oder unbrauchbare Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Termine und Leistungszeiten angemessen zu verschieben, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt.
- Der Auftragnehmer darf mit Platzhaltern, Annahmen oder vorläufigen Fassungen arbeiten, wenn erforderliche Inhalte nicht rechtzeitig vorliegen. Das spätere Ersetzen oder Einarbeiten verspätet gelieferter Inhalte kann als Zusatzleistung berechnet werden.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten sicher zu übermitteln und nach Projektende Passwörter zu ändern oder Zugriffsrechte zu entziehen, soweit dies sinnvoll oder erforderlich ist.
- Soweit der Auftragnehmer für die Leistungserbringung administrative Zugänge, Root-Zugänge, SSH-Zugänge, NetBird-Zugänge, DNS-Zugänge, Hosting-Zugänge oder Plattformzugänge erhält, dürfen diese nur für die vereinbarte Leistung genutzt werden. Nach Abschluss des Projekts oder nach Ende einer laufenden Betreuung ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, nicht mehr benötigte Zugänge zu entfernen, Passwörter zu ändern oder Berechtigungen zu entziehen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 6 Freigaben, Teilabnahmen und Verantwortlichkeit nach Freigabe
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Arbeitsergebnisse innerhalb angemessener Frist zu prüfen und entweder freizugeben oder konkrete Änderungswünsche mitzuteilen.
- Freigaben können insbesondere per E-Mail, elektronischer Signatur, Projektmanagement-System, schriftlicher Nachricht oder sonstiger eindeutiger Bestätigung in Textform erfolgen.
- Freizugeben sind je nach Projekt insbesondere:
- Brief-Templates und Opener-Strukturen
- personalisierte Briefe und Umschläge
- Landingpage-Strategien
- Landingpages und Danke-Seiten
- Leadmagneten
- Printreport- oder Sales-Letter-Texte
- druckfertige PDFs
- Branding, Brandbook und Markenassets
- Website-Strategien und Websites
- Kampagnenstarts, Druckaufträge und Versandfreigaben
- Nach Freigabe darf der Auftragnehmer das freigegebene Arbeitsergebnis für den vereinbarten Zweck verwenden, veröffentlichen, in den Druck geben, versenden, deployen oder an Dritte weitergeben, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist.
- Gibt der Auftraggeber ein Arbeitsergebnis frei, trägt er die Verantwortung für Fehler, die er bei der ihm obliegenden sorgfältigen Prüfung hätte erkennen können. Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich auch in diesen Fällen nach § 26; eine über § 26 hinausgehende Freizeichnung ist mit dieser Verantwortungsabgrenzung nicht verbunden.
- Druck, Versand, Veröffentlichung oder Deployment erfolgen erst nach der vereinbarten Freigabe, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Soweit ein Arbeitsergebnis abnahmefähig ist und der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Bereitstellung zur Abnahme auffordert, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 20 Tagen entweder die Abnahme erklärt oder konkrete wesentliche Mängel in Textform rügt. Auf diese Folge weist der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Abnahmeaufforderung gesondert hin.
§ 7 Änderungen, Revisionen und Zusatzleistungen
- Der Umfang enthaltener Revisionen ergibt sich aus dem Angebot. Ist nichts anderes vereinbart, ist pro wesentlichem Arbeitsergebnis eine Revisionsschleife enthalten.
- Eine Revisionsschleife umfasst angemessene Änderungswünsche innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. Strategiewechsel, neue Zielgruppen, neue Angebote, neue Seitenstrukturen, neue Designs, neue Kampagnenmechaniken, neue Druckformate oder umfangreiche Neuformulierungen gelten nicht als einfache Revision.
- Änderungswünsche sind möglichst konkret mitzuteilen. Bei PDFs soll der Auftraggeber den PDF-Namen, die Seitenzahl und die gewünschte Änderung angeben.
- Der Auftragnehmer kann Änderungswünsche ablehnen, wenn sie fachlich nicht sinnvoll, technisch unverhältnismäßig, rechtlich bedenklich, außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder mit dem vereinbarten Projektziel unvereinbar sind.
- Zusätzliche Leistungen werden nach gesonderter Vereinbarung vergütet. Fehlt eine Vereinbarung, gilt eine angemessene, marktübliche Vergütung.
- Die Rückgängigmachung bereits umgesetzter Änderungswünsche kann ebenfalls als Zusatzleistung berechnet werden.
§ 8 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Angebot keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist.
- Der Auftragnehmer kann Vorkasse, Teilzahlungen, Abschlagszahlungen oder Meilensteinzahlungen verlangen.
- Drittanbieter-, Lizenz-, Hosting-, Tool-, Druck-, Porto-, Versand-, Daten-, API-, Credit-, Werbe- und sonstige Fremdkosten sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Auftraggeber trägt insbesondere Kosten für eigene Accounts, Abos, Credits und Verbrauchskosten bei Drittanbietern, zum Beispiel Hetzner, North Data, FullEnrich, Onepage.io, IT-Recht, Domain-Registraren oder vergleichbaren Anbietern.
- Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer die Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückbehalten. Laufende Termine und Fristen verschieben sich entsprechend.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
- Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
- Der Auftragnehmer ist wegen sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt.
§ 9 Drittanbieter, Fremdleistungen und Accounts
- Der Auftragnehmer nutzt zur Leistungserbringung je nach Projekt eigene Systeme, Open-Source-Software, KI-Tools, SaaS-Dienste, Druckdienstleister, Hostinganbieter, Datenanbieter, Automationsdienste und sonstige Drittanbieter.
- Dazu können insbesondere gehören:
- Hetzner
- NetBird
- Dokploy
- Traefik
- Grist
- n8n
- Listmonk
- Gitea
- Umami Analytics
- North Data
- Bright Data
- Scrape Creators
- Apify
- Eden AI
- FullEnrich
- OpenAI / ChatGPT
- Google Gemini
- Anthropic / Claude
- LM Studio und lokale KI-Modelle
- Onepage.io
- Canva
- Affinity
- wirmachendruck.de
- Deutsche Post / Dialogpost
- IT-Recht oder vergleichbare Rechtstextanbieter
- Drittanbieter, die der Auftraggeber selbst beauftragt oder über eigene Accounts betreibt, sind keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit ist allein der Auftraggeber Vertragspartner des Drittanbieters. Setzt der Auftragnehmer einen Drittanbieter ein, um eine von ihm selbst geschuldete Leistung zu erbringen, richtet sich seine Haftung für dessen Verhalten nach § 26.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Verfügbarkeit, Preisänderungen, Funktionsänderungen, API-Änderungen, AGB-Änderungen, Sperrungen, Ausfälle, Sicherheitsvorfälle, Datenverluste oder Leistungsänderungen von Drittanbietern, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
- Der Auftragnehmer darf verwendete Tools, Anbieter oder technische Verfahren austauschen, wenn dadurch der vereinbarte Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
- Soweit Drittanbieter über Accounts des Auftraggebers laufen, ist ausschließlich der Auftraggeber Vertragspartner des jeweiligen Drittanbieters. Der Auftraggeber trägt die daraus entstehenden Kosten, Pflichten und Risiken.
- Soweit einzelne technische Konnektoren, KI-Modelle, API-Anbieter oder Datenanbieter aus Praktikabilitätsgründen über Accounts des Auftragnehmers genutzt werden, bleibt der Auftragnehmer berechtigt, diese Nutzung zu beschränken, auf andere Anbieter umzustellen oder gesondert abzurechnen, wenn Verbrauchskosten außergewöhnlich steigen oder sich Rahmenbedingungen ändern.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen von Drittanbietern einzuhalten, wenn seine Daten, Accounts oder Kampagnen über diese Anbieter laufen.
§ 10 KI-gestützte Leistungserbringung
- Der Auftragnehmer darf KI-Tools und KI-Agenten zur Recherche, Konzeption, Texterstellung, Bildgenerierung, Code-Erstellung, Code-Prüfung, Transkription, Zusammenfassung, Datenanreicherung, Personalisierung, Designentwicklung und Automatisierung einsetzen.
- KI-gestützte Arbeitsergebnisse können sachliche Fehler, unvollständige Informationen, technische Schwächen, rechtliche Risiken, gestalterische Inkonsistenzen oder unzutreffende Annahmen enthalten. Der Auftragnehmer prüft Arbeitsergebnisse im vereinbarten Umfang, schuldet aber keine vollständige Fehlerfreiheit von KI-generierten Zwischenergebnissen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle final zur Freigabe vorgelegten Inhalte inhaltlich und fachlich zu prüfen.
- Soweit lokale KI-Verarbeitung vereinbart oder beschrieben ist, kann der Auftragnehmer Inhalte offline auf eigenen Endgeräten verarbeiten. Soweit externe KI-Dienste eingesetzt werden, können Daten an Drittanbieter übermittelt werden, sofern dies zur Leistungserbringung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-generierte Texte, Bilder, Logos, Designs, Markenassets oder Codes frei von Rechten Dritter sind, markenrechtlich eintragungsfähig sind oder ohne weitere Prüfung rechtlich genutzt werden dürfen.
- Der Auftraggeber ist insbesondere bei Logos, Markenassets, Claims, Bildern, Illustrationen, Stockfoto-artigen Assets und Designs verpflichtet, vor geschäftlicher Nutzung selbst eine rechtliche Prüfung zu veranlassen, soweit dies erforderlich ist.
§ 11 Server-Setup, Hosting und technische Infrastruktur
- Soweit ein Server-Setup vereinbart ist, richtet der Auftragnehmer einmalig einen VPS-Server ein, der vom Auftraggeber selbst bei einem Hostinganbieter, insbesondere Hetzner, gekauft und betrieben wird.
- Der Auftraggeber ist Betreiber des Servers. Der Auftragnehmer ist nicht Hostinganbieter des Auftraggebers und übernimmt keine dauerhafte Serververwaltung, keine dauerhafte Systemadministration, keine vollständige Cybersecurity-Verantwortung und keine Garantie für eine vollständige Absicherung.
- Der Auftragnehmer kann grundlegende Sicherheitsmaßnahmen, NetBird-Zugang, Dokploy, Reverse Proxy, Open-Source-Anwendungen und weitere technische Komponenten einrichten.
- Auf dem Server können insbesondere Grist, n8n, Listmonk, Gitea und Umami Analytics installiert werden.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass Open-Source-Anwendungen dauerhaft fehlerfrei, sicher, kompatibel, updatefähig oder für alle Zwecke des Auftraggebers geeignet sind.
- Laufende Wartung, Monitoring, Updates, Backups, Incident Response, Security Hardening, Wiederherstellung nach Ausfällen und technische Betreuung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Der Auftraggeber ist für Backups, Zugangssicherheit, Passwortverwaltung, Betriebskosten, Updates außerhalb vereinbarter Leistungen und Einhaltung gesetzlicher Pflichten beim Betrieb der Infrastruktur verantwortlich.
- Soweit n8n-Monitoring- oder Error-Workflows eingerichtet werden, dienen diese der unterstützenden Überwachung. Sie ersetzen keine professionelle Serverüberwachung, kein Security Operations Center und keine garantierte Fehlererkennung.
- Benachrichtigungen über Fehler, Logs oder verdächtige Vorgänge begründen keine Pflicht des Auftragnehmers zur sofortigen Reaktion, sofern keine gesonderte Wartungs- oder Supportvereinbarung besteht.
§ 12 Leadrecherche und Datenanreicherung
- Bei Leadrecherche und Datenanreicherung recherchiert, exportiert, strukturiert, bewertet oder ergänzt der Auftragnehmer Unternehmens- und Kontaktdaten nach den vereinbarten Kriterien.
- Der Auftragnehmer kann dafür öffentlich verfügbare Quellen, Register, Datenanbieter, Webdaten, Websites, Social-Media-Informationen, North Data, Bright Data, Scrape Creators, Apify, FullEnrich, Eden AI, KI-Systeme und n8n-Automationen nutzen.
- Der Auftraggeber muss für North Data einen eigenen Account erstellen, wenn die Recherche über North Data erfolgt. Eine Nutzung des North-Data-Accounts des Auftragnehmers für Kundensuchen ist nicht geschuldet.
- Optional kann der Auftraggeber einen eigenen FullEnrich-Account erstellen und Credits aufladen, um zusätzliche Kontaktdaten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen, mobile Durchwahlen oder Entscheiderdaten anzureichern. Diese Option ist wegen möglicher hoher Kosten freiwillig und wird nur auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführt.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit, rechtliche Nutzbarkeit, Zustellbarkeit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit recherchierter oder angereicherter Daten.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vor Nutzung der Daten zu prüfen, ob die konkrete Verarbeitung, Speicherung, werbliche Ansprache und weitere Nutzung rechtlich zulässig ist.
- Der Auftragnehmer schuldet keine Prüfung, ob einzelne Empfänger kontaktiert werden dürfen, ob Sperrlisten vollständig berücksichtigt wurden oder ob eine Interessenabwägung des Auftraggebers datenschutzrechtlich ausreichend dokumentiert ist.
- Der Auftraggeber ist für den Abgleich mit eigenen CRM-Daten, Ausschlusslisten, Bestandskundenlisten, Sperrlisten und Dubletten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Wenn der Auftraggeber einen CRM-Abgleich durchführen möchte, stellt er dem Auftragnehmer anschließend entweder eine bereinigte CSV-Datei oder klare Ausschlussinformationen zur Verfügung.
- Fehler, die aus unvollständigen, verspäteten oder fehlerhaften Ausschlussinformationen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 13 Briefwerbung, personalisierte Briefe und Opt-out
- Bei personalisierten Briefen erstellt der Auftragnehmer auf Basis von Templates, Datenpunkten, KI-gestützter Personalisierung und manueller Prüfung personalisierte Brieftexte und Umschläge.
- Die Personalisierung kann insbesondere Ansprache, Opener-Zeile, Verabschiedung und PS-Zeile betreffen. Welche Elemente personalisiert werden können, hängt von der Datenlage ab.
- Der Auftragnehmer kann Fallback-Texte einsetzen, wenn keine ausreichenden Datenpunkte für eine individuelle Personalisierung verfügbar sind.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Brief-Templates, Opener-Strukturen, personalisierte Briefe, Umschläge und Versandfreigaben vor Druck oder Versand sorgfältig zu prüfen und freizugeben.
- Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer für Briefwerbung entweder einen geeigneten Rechtstext beziehungsweise rechtlichen Hinweis zur Verfügung stellen oder den Auftragnehmer damit beauftragen, ihn bei der Einrichtung eines passenden Rechtstext-Abos über IT-Recht oder einen vergleichbaren Anbieter zu unterstützen.
- Der Auftragnehmer erstellt keine anwaltlich geprüften Rechtstexte für Briefwerbung und erbringt keine Rechtsberatung.
- Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer eine E-Mail-Adresse für Opt-out beziehungsweise Werbewiderspruch bereitstellen. Unter dieser Adresse müssen Empfänger mitteilen können, dass sie keine weitere Briefwerbung erhalten möchten.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bearbeitung, Dokumentation und Umsetzung von Werbewidersprüchen, Löschanfragen, Auskunftsanfragen und sonstigen Betroffenenrechten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer kann einen Opt-out-Hinweis in Briefen oder Umschlägen technisch einfügen, wenn der Auftraggeber den dafür erforderlichen Text und die erforderliche E-Mail-Adresse bereitstellt.
- Der Auftraggeber trägt die rechtliche Verantwortung für die Zulässigkeit der Briefwerbung, die Auswahl der Empfänger, die genutzten Daten, die Aussagen im Brief, die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und die datenschutzrechtliche Grundlage.
§ 14 Printmailer-Hub, lokale Verarbeitung, Druck und Versand von Briefen
- Der Auftragnehmer kann Empfängerdaten und Brieftexte lokal in seine hauseigene Printmailer-Hub-Software einfügen, um daraus handgeschriebene Briefe und Umschläge zu erzeugen.
- Die Printmailer-Hub-Software läuft lokal auf einem Endgerät des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Nach Erstellung der Briefe und Umschläge führt der Auftragnehmer eine manuelle Sichtprüfung im vereinbarten Umfang durch. Diese Prüfung ist keine Garantie für vollständige Fehlerfreiheit.
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber PDF-Dateien zur Freigabe bereit. Erst nach Freigabe werden Briefe und Umschläge gedruckt und versendet.
- Der Auftragnehmer darf für Druck und Versand eigene Maschinen, Dienstleister, Postdienstleister und Dialogpost-Prozesse nutzen.
- Nach Freigabe trägt der Auftraggeber das Risiko für inhaltliche Fehler, unzutreffende Empfängerdaten, unpassende Ansprache und unvollständige Sperrlisten, die er bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen oder verhindern können. Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach § 26.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Zustellverzögerungen, Verlust, Beschädigung, Fehlleitung oder Rückläufer durch Postdienstleister, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.
§ 15 Landingpages, Leadmagneten, Formulare und Listmonk
- Soweit vereinbart, erstellt der Auftragnehmer Landingpages, Danke-Seiten, Leadmagneten, Formulare und zugehörige Automationen für Kampagnen.
- Der Auftraggeber muss alle erforderlichen Rechtstexte für die Landingpage bereitstellen, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung und gegebenenfalls Cookie-, Tracking-, Opt-in- oder Newsletter-Hinweise.
- Wenn der Auftraggeber keine geeigneten Rechtstexte hat, kann der Auftragnehmer ihn dabei unterstützen, über IT-Recht oder einen vergleichbaren Anbieter passende Rechtstexte zu beziehen. Die rechtliche Verantwortung für diese Texte liegt beim jeweiligen Rechtstextanbieter beziehungsweise beim Auftraggeber, nicht beim Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer darf Leadmagneten und visuelle Assets für Landingpages mit KI-Unterstützung erstellen, insbesondere mit Bildgenerierungsfunktionen von ChatGPT, Google oder vergleichbaren Anbietern.
- Der Auftragnehmer kann Landingpages KI-gestützt erstellen lassen oder mithilfe von KI-Agenten entwickeln. Eine manuelle Codebearbeitung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer prüft Texte und Code im vereinbarten Umfang. Eine vollständige Sicherheitsprüfung, Penetrationstest, Datenschutzprüfung, Barrierefreiheitsprüfung oder Rechtsprüfung ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
- Soweit Formulare mit Listmonk oder einem anderen E-Mail-Marketing-System verbunden werden, ist der Auftraggeber für die rechtliche Zulässigkeit des Opt-ins, die Formulierung der Einwilligung, die Datenschutzhinweise, die Protokollierung und die spätere Nutzung der E-Mail-Adresse verantwortlich.
- Wenn eine Person im Formular ein Opt-in für E-Mail-Marketing oder Newsletter erteilt, kann diese Person über n8n an Listmonk weitergeleitet und dort einer passenden Liste hinzugefügt werden.
- Der Auftragnehmer schuldet keine Garantie für fehlerfreie Formularübermittlung, dauerhafte Schnittstellenverfügbarkeit, fehlerfreie Newsletterzustellung oder dauerhafte Kompatibilität zwischen Formular, n8n und Listmonk.
- Der Auftraggeber ist für Inhalte, Angebote, Aussagen, Preise, Leadmagneten, Datenschutzhinweise, Impressum, Einwilligungen und die weitere Kommunikation mit eingetragenen Personen verantwortlich.
§ 16 Scan-Tracking, QR-Codes, UTM-Parameter und Analytics
- Der Auftragnehmer kann Scan-Tracking über individuelle QR-Codes, UTM-Parameter, JavaScript, n8n-Webhooks, Grist und Benachrichtigungen einrichten.
- Das Tracking kann je nach Setup Informationen wie Vorname, Nachname, Anrede, Firmenname, Scan-Zeitpunkt oder weitere Kampagnenparameter verarbeiten.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit dieses Trackings, insbesondere für Datenschutzinformationen, Rechtsgrundlage, Interessenabwägung, Betroffenenrechte und interne Dokumentation.
- Der Auftragnehmer schuldet keine lückenlose Erfassung aller Scans. Tracking kann durch technische Fehler, Browser-Einstellungen, blockierte Skripte, Netzwerkprobleme, QR-Code-Fehler, manuelle Weiterleitungen oder sonstige Faktoren unvollständig sein.
- Bei Printreports ohne individuelle Briefe kann nur ein einheitlicher QR-Code eingesetzt werden. Eine genaue Identifizierung einzelner Empfänger ist dann nicht möglich.
- Soweit Umami Analytics oder vergleichbare Analytics-Tools eingesetzt werden, ist der Auftraggeber für die datenschutzrechtliche Einordnung und Information der Websitebesucher verantwortlich.
§ 17 Printreport und Sales Letter
- Bei Printreports und Sales Lettern entwickelt der Auftragnehmer auf Basis des Onboardings Strategie, Struktur, Text, Gestaltung und druckfähige Unterlagen im vereinbarten Umfang.
- Der Auftraggeber stellt alle fachlichen Informationen, Behauptungen, Angebote, Quellen, Zahlen, Zielgruppeninformationen, rechtlichen Hinweise und Freigaben bereit, die für den Printreport oder Sales Letter erforderlich sind.
- Der Auftragnehmer kann wissenschaftliche Recherche und KI-Unterstützung nutzen, um Aussagen des Auftraggebers zu stützen oder passende Quellen zu finden. Eine wissenschaftliche, rechtliche oder fachgutachterliche Prüfung wird dadurch nicht geschuldet.
- Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und Belegbarkeit der im Printreport oder Sales Letter verwendeten Aussagen verantwortlich.
- Gestaltung, Bilder, Grafiken und Layouts können KI-gestützt erstellt und anschließend in Tools wie Canva oder Affinity zu einer druckfertigen PDF verarbeitet werden.
- Die druckfertige PDF wird dem Auftraggeber zur finalen Freigabe bereitgestellt. Nach Freigabe darf der Auftragnehmer den Druck beauftragen.
- Der Auftragnehmer kann den Druck über wirmachendruck.de oder vergleichbare Druckdienstleister abwickeln.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für produktionsbedingte Abweichungen, Lieferverzögerungen, Farbabweichungen, Materialabweichungen oder sonstige Fehler des Druckdienstleisters, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
- Verpackung und Versand können durch den Auftragnehmer erfolgen. Für Schäden bei Verpackung und Versand haftet der Auftragnehmer nach § 26; das Risiko nachgelagerter Post- und Logistikleistungen Dritter trägt der Auftraggeber, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.
§ 18 Branding, Brandbook und Markenassets
- Bei Branding-Leistungen führt der Auftragnehmer je nach Vereinbarung einen Branding-Workshop durch und entwickelt daraus Brand Identity, Brand Story, Werte, Moodboard, Brand Guidelines, Brandbook und weitere Markenassets.
- Der Workshop kann aufgezeichnet und lokal mit KI-Unterstützung transkribiert werden. Die Verarbeitung kann offline auf einem Endgerät des Auftragnehmers erfolgen.
- Aus dem Transkript kann mithilfe lokaler oder externer KI-Systeme ein Brand Vibe Report erstellt werden.
- Moodboards, Brand Guidelines, Brandbooks, Hintergründe, stockfotoartige Bilder, Logo-Entwürfe und weitere Assets können KI-gestützt erstellt werden.
- Der Auftragnehmer schuldet keine Markenrecherche, keine Markenanmeldung, keine rechtliche Prüfung von Logos, Claims, Designs, Bildrechten oder Schutzrechten und keine Garantie für rechtliche Nutzbarkeit oder Eintragungsfähigkeit.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Markenassets vor geschäftlicher Nutzung rechtlich prüfen zu lassen, wenn eine solche Prüfung erforderlich oder sinnvoll ist.
- Das Brandbook kann digital als PDF und zusätzlich als physisches Printprodukt geliefert werden, wenn dies vereinbart ist. Druck und Lieferung erfolgen über Drittanbieter wie wirmachendruck.de.
§ 19 Websites, KI-Websites und Onepage.io
- Bei Website-Leistungen entwickelt der Auftragnehmer je nach Vereinbarung Strategie, Struktur, Texte, Design, Assets und technische Umsetzung.
- Zu Beginn kann ein Website-Onboarding stattfinden. Der Auftraggeber stellt dort alle notwendigen Informationen und Zugänge bereit, insbesondere Domain-, DNS-, Hosting-, Hetzner-, Onepage.io- und sonstige Accountdaten.
- Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber beraten, ob eine KI-erstellte Website auf einem Hetzner-VPS oder eine Website über Onepage.io sinnvoller ist.
- Bei KI-erstellten Websites kann der Auftragnehmer Tools wie Claude Design, Open Design, ChatGPT, Claude Code, Codex oder vergleichbare KI-Agenten nutzen.
- Bei Onepage.io-Websites muss der Auftraggeber einen eigenen Onepage.io-Account erstellen. Kosten, Vertragsbeziehung, Zahlungsdaten und laufende Pflichten gegenüber Onepage.io liegen beim Auftraggeber.
- Der Auftragnehmer kann Onepage.io-Websites manuell, templatebasiert oder KI-gestützt erstellen. Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Erstellungsmethode besteht nicht.
- Bei KI-Websites kann der Code auf der Gitea-Instanz des Auftraggebers gespeichert und über Dokploy auf dem Hetzner-VPS deployt werden.
- Vor Veröffentlichung kann eine Staging-Domain genutzt werden. Der Auftraggeber prüft die Website dort und gibt sie zur Veröffentlichung frei.
- Der Auftragnehmer prüft Website-Texte manuell und kann den Code KI-gestützt auf Sicherheit, SEO, On-Page-Optimierung, Ladezeiten und mobile Darstellung prüfen. Eine vollständige technische, rechtliche, datenschutzrechtliche, SEO- oder Accessibility-Garantie ist damit nicht verbunden.
- Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmten Rankings, keine Aufnahme in Suchmaschinen, keine Indexierungsgeschwindigkeit, keine Core-Web-Vitals-Werte, keine Barrierefreiheitszertifizierung und keine dauerhafte technische Funktion ohne gesonderte Wartungsvereinbarung.
§ 20 Rechtstexte, Datenschutz und Rechtsberatung
- Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung und erstellt keine anwaltlich geprüften Rechtstexte.
- Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise, Newsletter-Einwilligungen, Opt-out-Hinweise, Direktwerbung-Hinweise, AGB, Widerrufstexte oder sonstige rechtliche Pflichtinformationen sind vom Auftraggeber bereitzustellen oder über einen geeigneten Rechtstextanbieter beziehungsweise Rechtsanwalt zu beziehen.
- Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber organisatorisch dabei unterstützen, ein Abo oder einen Zugang bei IT-Recht oder einem vergleichbaren Anbieter einzurichten. Dadurch wird der Auftragnehmer nicht zum Anbieter oder Prüfer dieser Rechtstexte.
- Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Einbindung und konkrete Anwendbarkeit der Rechtstexte verantwortlich.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Abmahnungen, Bußgelder, Ansprüche, Unterlassungsverlangen oder sonstige Nachteile, die auf fehlende, falsche, veraltete oder unzureichende Rechtstexte, unzulässige Werbung, unzulässiges Tracking, unzulässige Datenverarbeitung oder fehlende Einwilligungen zurückzuführen sind, soweit der Auftragnehmer dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
- Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Diese AGB ersetzen keine erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
- Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Betroffenenrechte, Löschkonzepte und interne Dokumentation verantwortlich, soweit er datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist.
§ 21 Urheberrechte, Nutzungsrechte und Rechte Dritter
- Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an Materialien verfügt, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt.
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Daten, Bilder, Texte, Logos, Claims, Marken, Designs oder sonstige Materialien Rechte Dritter verletzen.
- An vom Auftragnehmer erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten geschäftlichen Zweck.
- Ausschließliche Nutzungsrechte, übertragbare Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte über den vereinbarten Zweck hinaus, Quellcode-Rechte, Sperrfristen oder Rechte zur Weiterlizenzierung müssen gesondert vereinbart werden.
- Rechte an Drittanbieter-Materialien, Stockmedien, KI-generierten Inhalten, Open-Source-Komponenten, Templates, Fonts, Plugins und Software richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
- Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Templates, Workflows, Prompts, Automationen, Code-Bausteine, Designsystem-Ansätze und Prozesswissen weiter zu verwenden, soweit keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
- Eigentum und Rechte an internen Tools des Auftragnehmers, insbesondere Printmailer-Hub, interne SOPs, Prompt-Bibliotheken, Automationslogiken, nicht übergebene Arbeitsdateien und interne Vorlagen, verbleiben beim Auftragnehmer.
§ 22 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
- Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, interne Strategien, Kundendaten, Zugangsdaten, nicht veröffentlichte Kampagnen, Preise, Angebote, technische Informationen, interne Prozesse und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
- Der Auftragnehmer darf vertrauliche Informationen an Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Subunternehmer und Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen.
§ 23 Referenznennung und Eigenwerbung
- Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts als Referenz nennen und dabei Name, Logo, Projektart und öffentlich sichtbare Ergebnisse verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus wichtigem Grund widerspricht.
- Nicht öffentlich sichtbare Ergebnisse, vertrauliche Informationen, interne Kennzahlen oder personenbezogene Daten werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht.
- Bei Websites darf der Auftragnehmer, sofern vereinbart oder branchenüblich, eine dezente Namensnennung oder Verlinkung im Impressum oder Footer aufnehmen. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund eine Entfernung verlangen.
§ 24 Leistungszeiten, Termine und höhere Gewalt
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Leistungszeiten beginnen erst, wenn alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien, Zahlungen und Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers vorliegen.
- Verzögerungen durch Drittanbieter, Druckdienstleister, Postdienstleister, Hostinganbieter, API-Anbieter, KI-Anbieter, Krankheitsfälle, technische Störungen, höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Leistungszeiten angemessen.
- Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streik, Aussperrung, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfälle zentraler Internetdienste, Stromausfälle, Cyberangriffe und sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei.
- Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über erhebliche Verzögerungen, sobald sie erkennbar sind.
§ 25 Gewährleistung und Mängel
- Offensichtliche Mängel an gelieferten Arbeitsergebnissen teilt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung in Textform mit. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt; eine über die offensichtlichen Mängel hinausgehende Ausschluss- oder Präklusionswirkung ist mit dieser Frist nicht verbunden.
- Bei berechtigten Mängeln erhält der Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.
- Ein Mangel liegt nicht vor, wenn eine Leistung lediglich nicht dem subjektiven Geschmack des Auftraggebers entspricht, aber dem vereinbarten Briefing, der freigegebenen Strategie oder den fachlichen Standards entspricht.
- Ein Mangel liegt ebenfalls nicht vor bei:
- Fehlern durch falsche oder unvollständige Vorgaben des Auftraggebers
- nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
- Ausfällen oder Änderungen von Drittanbietern
- rechtlichen Beanstandungen aufgrund nicht bereitgestellter oder fehlerhafter Rechtstexte
- Zustellproblemen durch fehlerhafte Empfängerdaten
- Druckabweichungen innerhalb üblicher Produktionstoleranzen
- unvollständigem Tracking aufgrund technischer Blockaden oder Nutzerverhaltens
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu, soweit diese AGB keine wirksamen Einschränkungen enthalten.
- Die Verjährung von Mängelansprüchen für werkvertragliche Arbeitsergebnisse beträgt ein Jahr ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen. Unberührt bleiben Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 26 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Die Haftung nach Abs. 2 ist je Schadensfall der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Projekts. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.
- Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, verlorene Geschäftschancen, Datenverluste bei fehlender Datensicherung, Abmahnkosten aufgrund vom Auftraggeber zu verantwortender Inhalte oder Ansprüche wegen unzulässiger Nutzung von Daten durch den Auftraggeber. Die Haftung in den Fällen des Abs. 1 bleibt unberührt.
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
- Eine Umkehr der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
§ 27 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze.
- Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der vom Auftraggeber veranlassten Datenverarbeitungen verantwortlich, insbesondere bei Leadrecherche, Datenanreicherung, CRM-Abgleich, Direktwerbung, Tracking, Formularen, Newsletter-Opt-ins und Kampagnenauswertung.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass personenbezogene Daten nur übermittelt werden, wenn hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.
- Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Soweit der Auftragnehmer eigene Anbieter oder Unterauftragnehmer einsetzt, werden diese nur im rechtlich zulässigen Umfang eingebunden.
- Der Auftraggeber ist für Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen, Widerspruchsmöglichkeiten, Einwilligungen, Interessenabwägungen, Löschungen und Auskunftsersuchen verantwortlich, soweit er Verantwortlicher der Verarbeitung ist.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten zu löschen oder zurückzugeben, wenn sie für die Leistungserbringung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.
§ 28 Direktwerbung und werbliche Kommunikation
- Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit jeder werblichen Ansprache verantwortlich.
- Dies gilt insbesondere für Briefwerbung, E-Mail-Marketing, Newsletter, telefonische Kontaktaufnahme, LinkedIn-Kontaktaufnahme, sonstige elektronische Kommunikation und jede weitere Direktwerbung.
- Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber operativ bei der Erstellung und Umsetzung von Kampagnen, schuldet aber keine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit einzelner Werbemaßnahmen.
- Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass erforderliche Einwilligungen vorliegen, Widersprüche berücksichtigt werden, Sperrlisten gepflegt sind und gesetzliche Informationspflichten erfüllt werden.
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Auftraggeber zu verantwortenden unzulässigen Direktwerbung, Datenverarbeitung, Empfängerauswahl oder fehlenden Information entstehen.
§ 29 Vertragslaufzeit, Kündigung und vorzeitige Beendigung
- Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Laufende Betreuungs-, Wartungs- oder Retainer-Verträge laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist, und können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber:
- trotz Mahnung nicht zahlt,
- wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt,
- erforderliche Freigaben dauerhaft verweigert,
- rechtswidrige Inhalte oder Kampagnen verlangt,
- gegen Vertraulichkeitspflichten verstößt oder
- die Durchführung des Projekts aus anderen Gründen unzumutbar macht.
- Kündigt der Auftraggeber einen Projektvertrag ohne wichtigen Grund vor Fertigstellung, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie auf Ersatz entgangener Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften, abzüglich ersparter Aufwendungen.
- Bereits beauftragte Drittanbieterleistungen, Druckkosten, Portokosten, Toolkosten, Credits, Lizenzen und sonstige Fremdkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit sie nicht mehr stornierbar sind oder bereits angefallen sind.
- Der Auftragnehmer übergibt bereits bezahlte und fertiggestellte Arbeitsergebnisse im vereinbarten Umfang.
§ 30 Kommunikation
- Die regelmäßige Kommunikation erfolgt per E-Mail, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Telefonate, Videocalls oder Sprachnachrichten können genutzt werden. Verbindliche Entscheidungen, Freigaben und Änderungswünsche sollen anschließend in Textform bestätigt werden.
- Der Auftragnehmer antwortet in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden an Werktagen, schuldet jedoch keine bestimmte Reaktionszeit, sofern kein gesonderter Supportvertrag besteht.
- Bürozeiten sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Abweichende Zeiten können individuell vereinbart werden.
§ 31 Zurückbehaltung, Sperrung und Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Zahlung bleibt der Auftragnehmer berechtigt, Arbeitsergebnisse, Dateien, Zugänge, Nutzungsrechte oder Veröffentlichungen zurückzuhalten.
- Bei Zahlungsverzug darf der Auftragnehmer nach angemessener Ankündigung Leistungen pausieren, Deployments stoppen, Übergaben zurückhalten oder Zugänge einschränken, soweit dies rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist.
- Bereits veröffentlichte Inhalte oder Websites dürfen nicht ohne weiteres abgeschaltet werden, wenn dadurch unverhältnismäßige Schäden drohen. Die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.
§ 32 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Verträge anzupassen. Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam einbezogen wurden oder der Auftraggeber ihnen zustimmt.